Deutliche Mieterhöhungen durch energetische Modernisierung möglich

12. März 2014

Die große Resonanz auf die Informationsveranstaltung "Mietrecht und Wohnungsmarkt" des SPD-Stadtverbandes Kronach zeigte das Interesse und den großen Informationsbedarf, der in dieser Frage in Kronach besteht. Zu dem Vortrag von Rechtsanwältin Sabine Gross waren über 70 Besucher in die Gaststätte Turnerheim gekommen.

Gerade zur Umlage von Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie sie derzeit an vielen Gebäuden der Kronacher Wohnungsbaugesellschaft (KWG) durchgeführt werden, wurden sehr viele Fragen gestellt. Durch die Mietrechtsreform zum 1. Mai 2013 sei es vom Gesetzgeber erleichtert worden, Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umzulegen, erläuterte Sabine Gross. Die Höhe der Umlage, also die Mieterhöhung, dürfe 11% der tatsächlich entstandenen Kosten betragen, unabhängig von der bestehenden Miethöhe. Die Modernisierung müsse vom Vermieter drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Es sei dabei aber ausrei-chend, dass die Energieeinsparung durch anerkannte Pauschalwerte abge-schätzt werde. Ein detailliertes Gutachten sei nicht notwendig.

Gegen die energetische Modernisierung habe der Mieter nur wenige Ein-spruchsmöglichkeiten, zum Beispiel wenn durch die Maßnahme eine unzu-mutbare persönliche Härte für ihn entstehe oder wenn sich nur eine verhält-nismäßig geringe Einsparung bei den Energiekosten für die Wohnung ergebe. Ein Richtwert hierfür sei, dass die Kosten die Einsparung um maximal 200% übersteigen dürften. In beiden Fällen sei jedoch der Mieter in der Nachweispflicht, was es für ihn nicht einfach mache. Außerdem müsse er die Gründe spätestens einen Monat nach Erhalt der Ankündigung geltend machen. Dagegen sollte der Mieter sehr genau hinsehen, welche Kosten in die Mo-dernisierung hineingerechnet würden. Architektenkosten dürften beispiels-weise nur angesetzt werden, falls sie für die Modernisierungsmaßnahmen erforderlich gewesen seien. Auch ein längst fälliger Instandhaltungsaufwand, zum Beispiel an Dach oder Fenstern, dürfe nicht in die Kosten mit aufgenommen werden, ebenso wie Finanzierungs- und Verwaltungskosten. Hier sei ein Widerspruch erfolgversprechend.

In der anschließenden Diskussion wurde kritisch festgestellt, dass vom Ge-setzgeber keine Schranke für die prozentuale Erhöhung der Miete durch Modernisierungsmaßnahmen festgelegt worden sei. Deshalb könnten sich hieraus große Sprünge in der Miete ergeben.

SPD-Stadtverbandsvorsitzender Dr. Ralf Völkl meinte, der gute Besuch der Informationsveranstaltung zeige, dass das Thema in Kronach derzeit sehr akut sei. Wie erwartet gebe es durch den Verkauf der KWG Licht- und Schattenseiten. Den notwendigen Investitionen in die Modernisierung der Gebäude stehe eine deutliche Erhöhung der Miete gegenüber.

In der Diskussion wurde festgestellt, dass Kronach keinen Mietspiegel hat, der eine bessere Orientierung bieten könne. Stadträtin Marina Schmitt ver-sprach, bei der Stadtverwaltung die Erhebung eines Mietspiegels nachzufragen. Weiterhin wurde auch angesprochen, dass in Kronach im Gegensatz zu den umliegenden Städten kein Mieterverein existiert, der eine erste Unterstützung und Beratung leisten kann.

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