In Kronach sind steigende Mieten und Wohnungskosten derzeit ein großes Problem. Dies wurde durch die große Resonanz auf die Veranstaltung "Mieter schützen" des SPD-Stadtverbandes in der Gaststätte Turnerheim deutlich, zu der deutlich über 100 Bürgerinnen und Bürger gekommen waren, was den erwarteten Rahmen sprengte. Dort informierten die Vorsitzenden der Mietervereine Kulmbach und Lichtenfels, Katharina und Andre Steffen sowie Rechtsanwältin Sabine Gross über die generelle Rechtslage sowie Angebote für Ratsuchende.
Bei den Fragen der Betroffenen stellten sich drei Hauptbereiche für steigende Kosten heraus, die aktuell insbesondere die Mieter der Kronacher Wohnungsbaugesellschaft (KWG) betreffen: Umlagen für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen, Steigerung der Nebenkosten sowie Mieterhöhungen. "Ich habe drei Erhöhungen innerhalb kurzer Zeit bekommen - ist das zulässig?", fragten deshalb einige der Anwesenden.
Durch die Mietrechtsreform 2013 wurde es dem Vermieter ermöglicht, Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umzulegen, erläuterte Sabine Gross. Die Höhe der Umlage, also die Mieterhöhung, dürfe 11% der tatsächlich entstandenen Kosten betragen, unabhängig von der bestehenden Miethöhe. Der Erneuerungsbedarf zum Beispiel alter, maroder Fenster müsse hier herausgerechnet werden. Wenn die neuen Fenster durch eine bessere Verglasung und Wärmedämmung aber qualitativ höherwertiger seien, könne der Vermieter dies umlegen. "Wenn die Sanierungskosten nach neun Jahren bezahlt sind, fällt dann dieser Anteil wieder weg?", lautete deshalb eine Frage. Da das Gesetz hier keine Vorgaben mache, sei nicht davon auszugehen, so die Einschätzung der Anwältin.
Mieterhöhungen für Wohnungen der KWG, die nicht saniert wurden, seien durch den Kaufvertrag bis Ende 2014 ausgeschlossen gewesen, berichtete Stadtrat Dr. Ralf Völkl. Nun sei zu befürchten, dass es auch für diese Wohnungen zu deutlichen Erhöhungen komme, folgerte er aus den Berichten der Betroffenen. Von Seite der Politik müsse man beobachten, wie hoch die Steigerungen seien und welche Auswirkungen dies auf das Mietniveau in Kronach generell habe. In den Schreiben zur Mieterhöhung sei zur Begründung auf Vergleichswohnungen verwiesen worden, wurde berichtet. Es sei zulässig, dass diese auch bei der gleichen Gesellschaft seien, berichtete Sabine Gross. Sie müssten jedoch tatsächlich mit der bestehenden Wohnung vergleichbar sein, was der Mieter auch nachprüfen dürfe.
Diskutiert wurde auch über die Erstellung eines Mietspiegels. Dies sei vom Landkreis mit Verweis auf den hohen Aufwand zunächst abgelehnt worden, berichtete Ralf Völkl. Die ehemalige Stadträtin Edith Marr dämpfte die Hoffnung, dass ein Mietspielgel einen echten Vergleichswert des Mietniveaus biete, indem sie darauf verwies, dass laut Gesetz in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen dürften, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert worden seien. Deshalb seien diese Werte immer sehr hoch, was jüngst der Münchner Oberbürgermeister kritisiert und eine Änderung des Gesetzes gefordert habe.
Heftig diskutiert wurde auch über die Höhe der Nebenkosten und was hierfür alles vom Vermieter berechnet werden dürfe. Winterdienst auf dem Gehsteig, in der Wohnanlage, Kaminkehrer, Reinigungsarbeiten, Grünpflege und vieles mehr wurde hier genannt. Gefragt wurde hier, ob es zulässig sei, Kosten für Sperrmüll zu erheben, obwohl dieser gar nicht in Anspruch genommen worden sei oder ob es zulässig sei, den Wasserverbrauch auf alle Wohnungen umzulegen, obwohl dies zu extremen Steigerungen geführt hätte.
Viele Teilnehmer bemängelten auch, dass oftmals seit dem Bau der Wohnungen vor 50 Jahren nichts renoviert worden sei. Deshalb hätten viele Mieter oftmals selbst in die Wohnungen investiert, wie Bodenbeläge oder moderne Öfen. Gefragt wurde deshalb, ob beim Einbau einer neuen Heizung eine generelle Anschlusspflicht bestehe, auch wenn man sich vorher selbst darum gekümmert habe. Kautionen müssten bei Auszug innerhalb von sechs Monaten zurückgezahlt werden, darauf wies Steffi Gröger hin. Rechtsanwältin Katharina Steffen informierte über den Mieterverein Kulmbach, der rund 200 Mitglieder habe. Der Verein biete Beratungsstunden und Informationsmaterial und helfe auch bei der Erstellung von Schreiben an den Vermieter. Zusammen mit dem Mieterverein Lichtenfels habe man dort eine Geschäftsstelle. Die Erfahrung zeige, dass man bei Problemen, die viele Mieter gleichermaßen betreffen, als Verein mit großer Mitgliederzahl mehr als eine Einzelperson bewegen könne. Der Mitgliedsbeitrag liege bei 35 Euro im Jahr. Eine Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten vor Gericht beinhalte die Mitgliedschaft jedoch nicht.
Angesichts der großen Resonanz und den großen Bedarf, den es bei Fragen rund um das Thema Mietrecht und Mieterschutz gab, erklärten sich Katharina und Andre Steffen bereit, auch Sprechstunden in Kronach anzubieten. Ralf Völkl bedankte sich bei Ihnen für ihr Kommen und die Bereitschaft, in Zukunft auch in Kronach vor Ort präsent zu sein. Ein erster Termin werde wahrscheinlich im März stattfinden. Hierzu werde man wieder öffentlich einladen.