Stellungnahme der SPD-Stadtratsfraktion

27. Januar 2014

Mit Erstaunen stellt die SPD-Stadtratsfraktion Kronach fest, dass in den beiden Kronacher Tageszeitungen ein Punkt, der nichtöffentlich im Stadtrat besprochen werden soll, durch die CSU in die öffentliche Diskussion eingebracht wurde. Dabei geht es um dringend erforderliche zusätzliche Krippenplätze in der Stadt Kronach. In diesem Bericht aus einer Fraktionssitzung wird unterschwellig der Eindruck erweckt, als ob eine neue zentrale Einrichtung die Belegung der bestehenden Krippenplätze gefährden könnte. Das ist ein ausgemachter Blödsinn, denn Fakt ist, dass mit einem möglichen Neubau keinesfalls andere Kindertagesstätten um ihre Ausbau- und Sanierungsmöglichkeiten gebracht würden. Jetzt die Chance zu ergreifen und hohe Förderungen zu bekommen würde heißen, viel Geld zu sparen.

Wir SPD-Stadträte meinen, dass Schnellschüsse da wenig hilfreich sind. Wir wollen uns deshalb erst genau und im Detail informieren lassen, bevor wir uns entscheiden. Klar ist, dass der Bedarf an Plätzen sowohl in der Kernstadt, als auch in den Stadtteilen gedeckt werden muss. Die SPD-Stadträte haben dem schon immer Rechnung getragen und beispielsweise in Fischbach die Bereitstellung von Krippenplätzen gegen anfänglich vehementen CSU-Widerstand erreicht. Für uns ist es selbstverständlich, dass im Zug der notwendigen Sanierung der Kindergärten, beispielsweise in Gehülz und Gundelsdorf, diesem Bedarf Rechnung getragen wird. Absolute Priorität hat dabei der Kindergarten in Dörfles, der dringend saniert werden muss. Das haben wir schon frühzeitig immer wieder in die Diskussion eingebracht.

Plakative Phrasen, wie "sichern, sanieren und ausbauen", und unterschwellige Angstmacherei helfen also niemandem weiter. Die Bereitstellung von Kinderkrippenplätzen genießt im Bund sowohl bei der Union als auch bei der SPD hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag heißt es unmissverständlich: "Wir wollen die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben. Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs U 3 ein drittes Investitionsprogramm auflegen."

Diese Absichtserklärung darf uns natürlich nicht davon abhalten, bereits kurzfristig dem akuten Bedarf gerecht zu werden, wenn die finanziellen und örtlichen Voraussetzungen dies möglich machen.

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